Wir sind auf der Arbeit, und nicht auf der Flucht...
Derartige Sprueche hört man zuweilen, wenn man in deutschen Unternehmen unterwegs ist. Das mag richtig sein, denn gut Ding, will Weile haben. Doch
manchmal kommt es eben auf schnelles Handeln an.
Was machen bei Anmahnung?
Bei Abmahnung oder Ermahnung sollte schnellstmöglich reagiert
werden. Aber bitte nicht mit einer Standardunterlage/ einem Musterbrief aus dem Internet. Der trifft im leichtesten Fall nicht - kann unter Umstaenden sogar Schaden anrichten.
Was machen bei Kündigung?
Hier gelten dringend und strikt einzuhaltende kurze Fristen. Wer die verpasst, der guckt in die Röhre und zahlt mit hoher
Wahrscheinlichkeit drauf.
Im Auftrag unserer Mandanten analysieren wir arbeitsrechtliche Unterlagen, resp. geben mandatsgeschneiderte Hilfestellungen. Selbstverstaendlich scheuen wir auch
die Einschaltung des Arbeits- oder des Zivilgerichts nicht, wenn es unserem Mandanten zum Wohle gereichen kann.
Und was oft vergessen wird: In vielen Faellen uebernimmt die Rechtsschutzversicherung die vorgerichtlichen, wie auch gerichtlichen Kosten. Denn in den meisten
Faellen traegt jeder der Beteiligten die eigenen Kosten selbst - und zwar selbst dann, wenn die angegriffene Massnahme nicht gerechtfertig war.