Sport bewegt und fasziniert! Diese Feststellung machen nicht nur die Zuschauer, sondern auch die Aktiven selbst. Leider kann aufgrund
vielfaeltiger Erscheinungen das Erlebnis Sport beeintraechtigt werden. Zu denken ist beispielsweise an Dopingvorwuerfe, Manipulationen
oder aber auch Vorwuerfe undisziplinierten Verhaltens gegenueber Sportlern und/ oder der Zuschauer. Dabei setzen Profisportler ihren Koerper
besonderen Belastungen aus, die zT als Berufskrankheiten anerkannt sind.
Die sport-juristischen Diskussionen um die Schiedsrichtermanipulationen in 2005 (der Berufstraeger der Wirtschaftskanzlei Weber LL.M. arbeitete
seinerzeit fuer die ZDF-Redaktion frontal 21 und wirkte massgeblich bei der Recherche im Fall Hoyzer mit) zeigten sportspezifische Eigenheiten der
anwaltlichen Taetigkeit aus. So sind neben journalistischen- öffentlich wirksame Komponenten zu beachten: Geruechte ueber Verletzungen schaden dem Verein
und vor allem dem Sportler.
Schnell droht der Verdaechtige/ Beschuldigte in der öffentlichen Wahrnehmung zum Schuldigen und vorsaetzlich handelnden Taeter abgestempelt zu werden.
Diese Gefahr ist umso größer, als im Strafprozess, in dem der Staatsanwaltschaft als Anklaegerin die Aufgabe zufaellt, ihren Tatvorwurf zu beweisen,
die Sportkonstitute keine derartige Beweisverteilung vorsehen. Demnach obliegt es hier dem Sportler (!) und seinen Beratern, zB Dopingvorwuerfe zu entkraeften
und zu widerlegen.
Diese Besonderheiten auszuloten und das Verhalten insoweit abzustimmen, ist nur eine Aufgabe von vielen, die der anwaltliche Berater erfuellen kann.
Wir unterstuetzen auch bei der naechsten Vertragsverhandlung - selbstverstaendlich auch im Hintergrund.