Wer erkrankt und auf Unterstuetzung angewiesen ist, hat Anspruch auf Hilfe der Solidargemeinschaft.
In dieser Situation gibt es fuer den Menschen viele belastende Momente.
Dazu zaehlt zB die Pflegebedürftigkeit: denn nciht jeder Pflegegrad führt zur Geldleistung.
Auch kommt es zum Streit um die Höhe oder die Dauer des Krankengeldes/ andere Leistungen. Ganz zu Schweigen von den langsame Bewilligungsverfahren.
Als Anwalt unterstuetze ich Sie bei der Ausschoepfung der rechtlichen Moeglichkeiten in Sachen der der gesetzlichen Sozialversicherung, zB um eine zeitnahe gerechte und korrekte Entscheidung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
zu erwirken.
Ich bin bei Ihnen: im Antragsverfahren, im Widerspruchsverfahren und - wenn die Kasse nicht/ nicht zuegig reagiert - auch vor dem Sozialgericht. Ein fruehzeitiges Handeln bereits nach der ersten Ablehnung erspart Ihnen nicht nur Zeit, sondern kann ganz konkrete Geldvorteile bringen.