Die Mandanten berichten mir immer wieder: Es ging alles so
schnell.
Hektik, Unsicherheit und falsches Vertrauen in den Unfallgegner sind die wesentlichen Ursachen, um Fehler an der Unfallstelle zu begehen.
Die Wahrscheinlichkeit selbst zum Unfallbeteiligten zu werden, ist und
bleibt gross. Statistisch geschieht das alle 5 Jahre - in Zeiten des
KlimaWandels steigt durch die erhoehte Nutzung von Fahrad, E-Bikes, Pedelec,
E-Roller und E- Scooter die Anzahl der Zwischenfaelle mit Fussgaengern.
Verkehrsunfaelle treffen also zunehmend Menschen, die nicht (durch eine
Haftpflichtversicherung) abgesichert sind. Dabei bedauern es Mandanten immer wieder, sich
nicht von Anfang an, juristisch ueber Ansprueche informiert zu haben. Viele Rechtsschutzversicherte haben dabei sogar meist einen Anspruch auf eine erste
Rechtsberatung.
Wir sind da
Wir beraten Sie bei der Frage, welche Ansprueche z.B. Schmerzensgeld und -hoehe, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Haushaltfuehrungsschaden
man in Ihrem Fall geltend machen sollte. Selbstverstaendlich koennen wir Ihnen auch in Spezialkonstellationen wie z. den juristisch teils verzwickten
Fall des Schadens am Leasingfahrzeug weiterhelfen.
Und auch bei Konsequenzen, die von Seiten des Staates dem Geschaedigten oder dem Unfallverursacher drohen (vgl. Leistungsangebot: Verteidigung gegen
Ordnungswidrigkeiten oder Strafvorwuerfe), helfen wir Ihnen.
Da fuer die Klaerung des Unfallhergangs und der persoenlichen Situation des Beteiligten ein ausfuehrliches Gespraech notwendig machen, bieten wir eine kurzfristige
Terminvereinbarung. Rufen Sie an