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Corona - Triage - Patientenverfügung

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Im dem letzten Tagen haben Deutsche Fachgesellschaften eine gemeinsame Handlungsempfehlung zur #Triage herausgegeben. Sie sollen Ärzten und Medizinern eine Orientierung bei der Beantwortung der Frage geben, welche Patienten lebensrettende Behandlungen bei einer Überforderung der Versorgung erhalten; und welche Patienten eben keinen #Intensivplatz und keine #Beatmung mehr erhalten.

Falls die Kapazitäten nicht für alle COVID-19-Patienten ausreichen, bedeutet das aber nicht, dass "der Patient allein gelassen und unter Schmerzen, nicht versorgt und qualvoll aus dem Leben scheiden wird", erinnert die Dt. Gesellschaft fur Palliativmedizin.
Zwar müssten sich Akutkrankenhäuser darauf einstellen, dass schwer oder mehrfach vorerkrankte Menschen die akute Atemschwäche nach einer COVID Infektion den Beginn des Sterbeprozess markieren könne. Dann ende aber nicht die ärztliche Aufgabe - sie verändere sich.

Jetzt sollte geklärt sein, ob eine palliativmedizinische Versorgung vom Patienten gewünscht wird. Diesen Wunsch kann man in einer #Patientenverfügung vorab fixieren.
Was man darin sonst noch regeln kann, zeige ich in der individuellen Beratung auf.

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