Falls die Kapazitäten nicht für alle COVID-19-Patienten ausreichen, bedeutet das aber nicht, dass "der Patient allein gelassen und unter
Schmerzen, nicht versorgt und qualvoll aus dem Leben scheiden wird", erinnert die Dt. Gesellschaft fur Palliativmedizin.
Zwar müssten sich Akutkrankenhäuser darauf einstellen, dass schwer oder mehrfach vorerkrankte Menschen die akute Atemschwäche
nach einer COVID Infektion den Beginn des Sterbeprozess markieren könne.
Dann ende aber nicht die ärztliche Aufgabe - sie verändere sich.
Jetzt sollte geklärt sein, ob eine palliativmedizinische Versorgung vom Patienten gewünscht wird.
Diesen Wunsch kann man in einer #Patientenverfügung vorab fixieren.
Was man darin sonst noch regeln kann, zeige ich in der individuellen Beratung auf.
Hier finden Sie einige unserer Leistungen.
So finden wir zusammen