HOME ÜBER UNS LEISTUNGSANGEBOT KONTAKT BLOG
Kanzlei Weber-Tel:05231-9104445

Punkte wegen Handynutzung! Zu Recht?

Sport

Nach Par.23 Abs. 1a StVO darf ein
"elektronisches #Gerät, das der #Kommunikation, Information oder #Organisation dient oder zu diesen bestimmt" ist, nur benutzt werden, wenn
(Ziffer 1 der Norm) "hierfür das #Gerät weder aufgenommen noch gehalten" wird.
In der bisherigen Rechtsprechung reichte oft das #Halten aus, um einen Verstoß zu begründen.

Das ändert sich nun: Denn nach der Änderung der Vorschrift ist wieder allein auf das #Benutzen der Geräts abzustellen. Das ergebe auch aus dem Wort 'hierfür', vgl. zB OLG Hamm, 28.02.2019, Az 4 RBd 30/19.
Es wird also immer wichtiger werden, sich bei strassenverkehrsrechtlichen Vorwürfen anwaltlich vertreten zu lassen.
Fortbildungssymbol
Fortbildungsnachweis
Lippe-Wirtschaft
Lippe Wirtschaft
WJ-Symbol
Wirtschaftsjunior
Heimatbund
Heimatbund
PORTFOLIO

RECHTSGEBIETE

Hier finden Sie einige unserer Leistungen.


KONTAKT

Kanzlei Weber

So finden wir zusammen

Roman G. Weber LLM
Kanzlei im Gildezentrum
Bad Meinberger Str.1
32760 Detmold
Telefon: 05231-9104445
Email: hilfe@anwaltimgildezentrum.de

Und das könnte Sie auch interessieren:

Startseite

Anfahrt
Nachhaltigkeit
Veröffentlichungen