Die StVO definiert den #Grünpfeil als neben dem #Ampelrot angebrachtes Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund. Dieser Pfeil begegnet den Autofahrern zunehmend.
Was viele nicht wissen: Das falsche Verhalten kann mit #Bussgeld geahndet werden. Grundsätzlich erlaubt der Pfeil das #Abbiegen trotz #Rotlicht.
So ist zunächst anzuhalten (Änderung zum Vorgänger DDR Pfeil!). Jedes abbiegende Fahrzeug muss anhalten (also wie beim STOP). Wenn #Fußgänger und #Querverkehr nicht behindert oder gefährdet werden, darf abgebogen werden.
Eine Super Spezialität ist der
Grünpfeil vor einem #Kreisverkehr. Dort ist nicht die #Weiterfahrt im Kreis erlaubt, sondern nur das sofortige Ausfahren bei der ersten Möglichkeit (Kammergericht NZV 94, Seite 158).