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Bußgeldkatalog 2020 - außer Kraft gesetzt

Sport

Mit Wirkung ab 28.04.2020 hatte die Bundesregierung eine starke Verschärfung des Bußgeldkatalogs beschlossen.
Ua sollte schon bei geringer Km/h-Überschreitung ein Fahrverbot fällig werden.

Weil es wieder einen Fehler im Gesetz gibt, ist die Verschärfung wohl nicht rechtsmäßig.
Doch der Umgang der Bundesländer mit dem Fehler ist (noch) unterschiedlich. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte Rechtsmittel einlegen. Nur so kann verhindert werden, dass man bei unrechtsmäßiger Grundlage Nachteile erfährt.
Bei der Wahl des Rechtsmittels berate ich Deutschlandweit

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