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Cannabis & Co. als Medikament: Grenzen
Dass man nach dem illegalen Drogenkonsum nicht am Strassenverkehr teilnehmen darf, ist hinlänglich bekannt.
Nun gibt's aber Menschen, die aufgrund einer ärztlichen Behandlung veranlasst sind, Medikamente zu nehmen, die Substanzen illegaler Drogen enthalten. Da macht es durchaus einen Unterschied, ob jemand eine Droge konsumiert, um sich zu berauschen oder ein Patient ein Medikament nimmt, um einen schmerzfreien stabilen Zustand zu erreichen.

So sieht's auch der Gesetzgeber in Par. 24a Absatz 2 Satz 3 StVG.
Folgen hat dieses #Medikamentenprivileg z.B. bei der Anordnung einer Blutentnahme, bei der Verhängung von Sanktionen und bei Überlegungen zur Fahreignung. Und auch ein Tatrichter muss sich damit auseinander setzen, warum #THC eingenommen wurde.

In all solchen Konstellationen ist der Rat und die anwaltliche Begleitung unverzichtbar.

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