Hintergrund war, dass der Fahrer bei der Fahrt während eines starken Regens den Intervall der Scheibenwischer ändern wollte und während der Benutzung des
Touchscreens von der Fahrbahn abkam.
200 € Geldbuße und ein Monat Fahrverbot waren die bestätige Konsequenz.
Denn Paragraph 23 StVO verbiete weitgehend die Nutzung eines "elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu diesem bestimmt ist".
Zwar sei der Einsatz eines Touchscreens während der Fahrt nicht grundsätzlich verboten: ein kurzer, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasster
Blick ist möglich.
Beim Tesla Touchscreen liege das anders.
Eine kurze Ablenkung sei nicht mehr gegeben, denn die Vornahme der Einstellungen dauere länger und lenke den Fahrer ab.
Denn er müsse erst in einem Untermenü zwischen 5 Einstellungen wählen.
Das sei deutlich zu lang: koste deutlich mehr Aufmerksamkeit als eine herkömmlicher Armatur-Bedienung.
Wann die Bedienung von Touchscreens die Schwelle zur Rechtswidrigkeit überschreitet, erfährt man z.b. bei uns.
Hier finden Sie einige unserer Leistungen.
So finden wir zusammen