So darf der E-Roller nicht schneller als 20 km/h fahren.
Es darf gefahren werden ab dem 14. Lebensjahr und zwar nur auf #Radwegen und #Radstreifen.
Sind diese nicht vorhanden, muss(!) auf der Straße gefahren werden: nicht auf dem #Gehweg.
Es handelt sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug im Sinne von Paragraph 1 Absatz 2 StVG, doch gelten die Regelungen für Radler.
Wichtig ist zu beachten, dass es somit eine #Alkoholgrenze gibt und: Fußgänger haben immer Vorrang auf gemeinsam genutzten Wegen!
Sollte es zu einem Zusammenstoß zwischen Fußgängern und #E-Roller kommen, gehen damit in der Regel rechtliche Streitigkeiten einher.
Hier ist es spätestens meist geboten, einen Anwalt einzuschalten.
Hier finden Sie einige unserer Leistungen.
So finden wir zusammen