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Wo darf ich denn nun mit dem E-Roller fahren?
Er sieht aus, wie ein Tret-Roller, gilt aufgrund des E-Antriebs aber als sogenanntes #Elektro- Kleinstfahrzeug.
Und damit gelten für seine Nutzung besondere Regeln, die zB auch für #Segways gelten: ua die eKEV.

So darf der E-Roller nicht schneller als 20 km/h fahren. Es darf gefahren werden ab dem 14. Lebensjahr und zwar nur auf #Radwegen und #Radstreifen.
Sind diese nicht vorhanden, muss(!) auf der Straße gefahren werden: nicht auf dem #Gehweg.

Es handelt sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug im Sinne von Paragraph 1 Absatz 2 StVG, doch gelten die Regelungen für Radler.
Wichtig ist zu beachten, dass es somit eine #Alkoholgrenze gibt und: Fußgänger haben immer Vorrang auf gemeinsam genutzten Wegen!
Sollte es zu einem Zusammenstoß zwischen Fußgängern und #E-Roller kommen, gehen damit in der Regel rechtliche Streitigkeiten einher. Hier ist es spätestens meist geboten, einen Anwalt einzuschalten.

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