Update: Doch kein Fahrverbot bei 21km/h Überschreitung?!
Etwa drei Wochen nachdem der strengere #Bußgeldkatalog am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, kündigte am 14.05.2020 der Bundesverkehrsminister an,
diesen wieder zu entschärfen.
Sowohl Rechtsanwaltschaft, Richter und die Bevölkerung hatten das einmonatige Fahrverbot für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 21 kmh
als zu streng bewertet. Zwar sei es richtig, dass derjenige, der in einer 30-Zone 51kmh fahre, so sanktioniert werde.
Doch hat der Gesetzgeber wohl außer acht gelassen, dass auf vielen gut ausgebauten innerörtlichen Straßen sich Höchstgeschwindigkeiten von 70 kmh mit 50 kmh abwechseln.
Wer hier einen kurzen Moment nicht aufpasst und das 50 kmh Gebot übersieht, ist mit dem harten monatlichen Fahrverbot zu sanktionieren.
Zu den Gründen, weshalb der Minister eine Entschärfung andenke, berichtete zunächst das "heute- journal", dass viele Bürger ihn mit persönlichen Briefen
angeschrieben hätten.
Solange, bis das Regelfahrverbot nicht zurückgenommen ist, kann aus anwaltlicher Sicht nur geraten werden, die Geschwindigkeitsgebote innerorts besonders zu beachten.
Vor dem Hintergrund der angekündigten Veränderung sollte bei einem entsprechenden Bußgeldbescheid unbedingt rechtsanwaltlicher Rat eingeholt werden.