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Verkehrsüberwachung durch Private Unternehmen?

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Darf eine Stadt die Verkehrsüberwachung an Private vergeben? Muss ich zahlen?
Manche Kommunen hatten bereits früher versucht, die Verkehrsüberwachung auf private Dienstleister zu übertragen. Das war rechtswidrig und Bescheide waren unwirksam.
Nun hat das OLG Frankfurt auch dem Weg über die Arbeitnehmerüberlassung eine Absage erteilt. In den Gemeinden Freigericht und Hasselbach hatte man Mitarbeiter einer privaten GmbH "ausgeliehen" und Bussgelder auf der Basis ihrer Messungen verteilt. Zu Unrecht, wie nun das OLG Frankfurt entschied. Auf gesetzeswidriger Grundlage dürfen keine Bußgeldbescheide erlassen werden (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 6.11.2019, Az. 2 Ss-OWi 942/19, vorausgehend AG Gelnhausen, U.v. 29.5.2019, Az. 44 OWi - 2545 Js 3379/19)!

Doch ohne anwaltliche Hilfe wird der Betroffene dort, wie auch überhaupt wenig Möglichkeiten haben, die Messungen und Unterlagen insoweit zu prüfen, da es zur Einsichtnahme eines Verteidigers bedarf.

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